28.07.2026

Fördermittel für Sanierung in Berlin 2026: BEG, KfW und IBB im Überblick

Die wichtigste Regel
Der Förderantrag muss immer vor dem Abschluss des Lieferungs- oder Leistungsvertrags gestellt werden. Wer danach beantragt, hat keinen Anspruch mehr.
BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude
BEG HE (Heizungsförderung):
Heizungstausch auf erneuerbare Wärme. Grundförderung 30 %. Max. 28.000 Euro für WE 1, sinkend ab Feb. 2027.
BEG EM (Einzelmaßnahmen):
Dämmung, Fenster, Lüftung. Grundförderung 15 %, mit iSFP-Bonus 20 %. Antrag beim BAFA.
KfW-Programme

KfW 455-B: Barrierereduzierung bis 12.500 Euro/WE. KfW 159: Kredit bis 50.000 Euro. KfW 270: PV und Speicher.
IBB – Investitionsbank Berlin
IBB-Wohngebäudekredit: zinsgünstig, kombinierbar mit BEG.
§ 35a EStG
20 % der Lohnkosten absetzbar, max. 1.200 Euro Steuererstattung/Jahr. Gilt auch ohne BEG-Förderung.
§ 7i EStG – Denkmal-AfA
9 % der Sanierungskosten jährlich über 8 Jahre. Für denkmalgeschützte Objekte.
Häufige Fragen
Kann ich BEG und § 35a EStG kombinieren?
Ja – beide Förderungen sind unabhängig voneinander und können gleichzeitig genutzt werden.
Gibt es Berliner Förderprogramme zusätzlich zur BEG?
Ja: IBB-Wohngebäudekredit und das Berliner Programm für Klimaschutz (BerPro).

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