10.11.2026

Treppenhaussanierung im Mehrfamilienhaus: Ablauf, WEG-Beschluss und Kosten

Warum das Treppenhaus mehr ist als Optik

Das Treppenhaus ist Gemeinschaftseigentum, Fluchtweg und oft denkmalgeschütztes Herzstück eines Gründerzeitbaus. Eine Sanierung wertet das ganze Haus auf, verbessert den ersten Eindruck bei Vermietung und Verkauf und bringt Brandschutz und Elektrik auf aktuellen Stand. Weil es sich um Gemeinschaftseigentum handelt, braucht es in der WEG einen Beschluss.

Was gehört zur Treppenhaussanierung?
• Wände und Decken: Risse und Putzschäden ausbessern, historische Stuckelemente und Malereien restaurieren, streichen.
• Treppe und Geländer: Stufen aufarbeiten oder ausbessern, Handlauf und Geländer restaurieren, Trittsicherheit herstellen.
• Böden: historische Fliesen oder Terrazzo aufarbeiten, fehlende Elemente ergänzen.
• Elektrik und Beleuchtung: veraltete Leitungen erneuern, Zeitschaltung durch Bewegungsmelder ersetzen, Notbeleuchtung prüfen.
• Brandschutz: Wohnungseingangstüren, Rauchabzug im Treppenraum, Fluchtwegsituation prüfen.
• Fenster und Haustür: energetische und sicherheitstechnische Ertüchtigung.

Der WEG-Beschluss: So läuft es
Reine Instandhaltung und Instandsetzung (etwa ein neuer Anstrich oder das Reparieren schadhafter Stufen) kann die Gemeinschaft mit einfacher Mehrheit beschließen. Geht die Maßnahme über die bloße Erhaltung hinaus – etwa eine gestalterische Modernisierung oder eine bauliche Veränderung – gelten die Regeln des reformierten WEG-Rechts. Seit der Reform 2020 sind viele Maßnahmen mit einfacher Mehrheit beschließbar; die Kostenverteilung richtet sich danach, wer zustimmt und profitiert. Eine saubere Beschlussvorlage mit Kostenschätzung und Angeboten ist entscheidend, um spätere Anfechtungen zu vermeiden.

Denkmalschutz im Treppenhaus
Viele Berliner Treppenhäuser sind mit ihren Stuckdecken, Wandmalereien, schmiedeeisernen Geländern und Terrazzoböden Teil des Denkmalschutzes. Restaurierung statt Erneuerung ist dann Pflicht, und Maßnahmen sind mit der Denkmalbehörde abzustimmen. Der Aufwand ist höher, dafür sind Restaurierungen häufig teilweise förderfähig und über die Denkmal-AfA steuerlich begünstigt.

Was kostet eine Treppenhaussanierung?
Die Spanne ist groß und hängt an Größe, Geschosszahl und Denkmalschutz. Eine einfache malermäßige Auffrischung eines Treppenhauses beginnt im niedrigen fünfstelligen Bereich. Eine umfassende Sanierung mit Stuckrestaurierung, Elektroerneuerung, Bodenaufarbeitung und Brandschutzmaßnahmen in einem mehrgeschossigen Altbau erreicht schnell einen mittleren bis hohen fünfstelligen Betrag. Belastbar wird die Zahl erst mit einer Begehung und einem Leistungsverzeichnis.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Treppenhaussanierung in der WEG?
Da das Treppenhaus Gemeinschaftseigentum ist, tragen die Eigentümer die Kosten grundsätzlich gemeinschaftlich nach Miteigentumsanteilen – sofern kein abweichender Verteilungsschlüssel beschlossen wurde. Finanziert wird meist aus der Erhaltungsrücklage oder per Sonderumlage.

Können wir das Treppenhaus in bewohntem Zustand sanieren?
Ja, in aller Regel. Die Arbeiten werden so getaktet, dass das Treppenhaus als Zugang und Fluchtweg nutzbar bleibt. Staub-, Lärm- und Zugangsmanagement gehört in die Planung.

Lohnt sich die Sanierung wirtschaftlich?
Ein gepflegtes Treppenhaus hebt den Gesamteindruck des Hauses, unterstützt höhere Miet- und Verkaufspreise und beugt Instandhaltungsstau vor. Bei denkmalgeschützten Objekten kommen steuerliche Vorteile hinzu.

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